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AGB

Bottermann Visuals e.U.

  1. Präambel

Die Firma Bottermann Visuals e.U., postalische Anschrift in Neumayrgasse 1/Tür 28-29, 1160 Wien  (in der Folge „AUFTRAGNEHMER“), hat sich auf die Gestaltung und Ausarbeitung von Imagevideos, kurzen Animationen, Standbildern und Designs spezialisiert. Der Vertragspartner des AUFTRAGNEHMERS wird in der Folge als „Kunde“ bezeichnet.

Die Services des AUFTRAGNEHMERS richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (oder § 1 Abs 3 KSchG) handelt, hat er den AUFTRAGNEHMER darauf hinzuweisen.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

  1. Geltungsbereich

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem Kunden unterliegen diesen AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der AUFTRAGNEHMER hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt.

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des Angebotes, welches der AUFTRAGNEHMER an den Kunden richtet.

  1. Treuepflichten

Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den AUFTRAGNEHMER unverzüglich davon zu informieren.

Der Kunde hat sichere Passwörter zu verwenden und diese selbstständig und sicher aufzubewahren.

Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der Services durch den AUFTRAGNEHMER gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Der Kunde darf die vom AUFTRAGNEHMER angebotenen Leistungen ausschließlich bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen.

  1. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot des AUFTRAGNEHMERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. In der Regel sind Preisangaben daher als Nettopreise zu verstehen. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.

Der AUFTRAGNEHMER ist an seine Angebote drei Tage gebunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet der AUFTRAGNEHMER seine Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei sein ausgewiesener Stundensatz zur Anwendung gelangt. Sofern der AUFTRAGNEHMER eine Kostenschätzung abgibt, ist diese nicht verbindlich und daher ohne Gewähr.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 1/3 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden;
  • 1/3 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Freigabe einer Basisversion/Entwurfsversion in Rechnung gestellt werden;
  • 1/3 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Abnahme der Endversion in Rechnung gestellt werden.

Für zusätzlichen Aufwand, der nicht bereits von einer Pauschale umfasst ist, erhält der AUFTRAGNEHMER ein Entgelt nach dem zeitlichen Aufwand auf Basis eines Stundensatzes.

Auslagen und Kosten für Inhalte, die der AUFTRAGNEHMER im Interesse des Kunden von Dritten beschafft (zB Lizenzkosten für Fotos) hat der Kunde gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen.

Spesen dürfen gesondert verrechnet werden. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der AUFTRAGNEHMER den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren.

  1. Nutzungsrechte

Der AUFTRAGNEHMER ist der Urheber (im Sinne des § 10 Abs 1 UrhG) an von ihm geschaffenen Werken. Wenn ein Werk von mehreren Personen gemeinsam hergestellt wird, ist der AUFTRAGNEHMER im Zweifel als Miturheber zu qualifizieren.

Mit der vollständigen Bezahlung aller Entgelte und Auslagen räumt der AUFTRAGNEHMER dem Kunden das exklusive, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht (im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) an den von ihm geschaffenen Werken ein. Klarstellend wird festgehalten: Der AUFTRAGNEHMER behält jedoch das Recht, allgemeine Entwicklungselemente wie Programmcodes, Dateien, Designs, Scripts oder Lösungsansätze, die der AUFTRAGNEHMER nicht ausdrücklich im Auftrag des Kunden geschaffen hat oder als Vorarbeiten in den Auftrag einfließen, im Verhältnis gegenüber Dritten erneut einzusetzen. An diesen Elementen stehen dem Kunden keine Werknutzungsrechte zu. Der AUFTRAGNEHMER ist daher ausdrücklich dazu berechtigt, dass ein bei einem Kundenprojekt erstelltes Werk in einem Folgeprojekt verwendet werden kann, sofern es sich nicht um Elemente handelt, die ausdrücklich und exklusiv für den Kunden erstellt bzw entwickelt wurden.

Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Werke selbst oder durch einen Dritten zu bearbeiten, zu ändern oder zu ergänzen. Der AUFTRAGNEHMER wird dem Kunden für diese Zwecke die erforderlichen Dateien zur Verfügung stehen.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kunde berechtigt, das von ihm beauftragte Werk zu unterlizenzieren.

Dies hindert den AUFTRAGNEHMER jedoch nicht daran, sich gegen Entstellungen, Verstümmelungen und andere Änderungen seines Werkes zu widersetzen (im Sinne des § 21 Abs 3 UrhG), wenn seine geistigen Interessen am von ihm geschaffenen Werk schwer beeinträchtigt werden.

Zum Recht des AUFTRAGNEHMERS der Veröffentlichung seiner Werke für Werbezwecke siehe Punkt 19.

  1. Urheberbezeichnug

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, mit seinem Namen oder Firma und Firmenlogo auf von ihm geschaffenen Werken als Urheber bezeichnet zu werden.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist auf den Werken des Urhebers folgende Bezeichnung gut sichtbar anzumerken: Credit: Bottermann.

Die zustimmungslose Nicht-Anführung oder Entfernung der Urheberbezeichnung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

  1. Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist dazu verpflichtet, den AUFTRAGNEHMER bei der Erbringung seiner Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.

Der Kunde hat Änderungs- und Ergänzungswünsche ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben, um den damit verbundenen Aufwand für AUFTRAGNEHMER so gering wie möglich zu halten.

  1. Kommunikation

Anfragen des Kunden müssen in einer nachvollziehbaren und rekonstruierbaren Weise über das Medium:

office@bottermannvisuals.com

erfolgen. Der AUFGRAGNEHMER wird sich bemühen, auf Anfragen spätestens binnen zwei Werktagen zu reagieren.

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, technische Probleme im Wege eines Workarounds zu beheben.

  1. Change Management

Der Kunde hat das Recht, Änderungen bis zur finalen Abnahme der Leistung zu verlangen.

Die gewünschten Änderungen müssen vom Kunden möglichst präzise beschrieben werden.

Änderungswünsche werden, sofern nichts andere vereinbart wurde, nach Aufwand verrechnet. Vom Kunden verlangte Änderungen können dazu führen, dass Termine nicht eingehalten werden und kann dieser Umstand dem AUFTRAGNEHMER nicht vorgeworfen werden. Dem Kunden werden durch Change Requests verursachte Terminänderungen vorab bekanntgegeben.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die vom AUFTRAGNEHMER gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum des AUFTRAGNEHMERS.

Die unter Punkt 5 beschriebenen Nutzungsrechte werden erst unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung durch den Kunden an diesen übertragen.

  1. Leistungsstörungen

Der AUFTRAGNEHMER ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt (inklusive Epidemien). Klarstellend wird festgehalten, dass der AUFTRAGNEHMER nicht für das Verhalten von Personen haftbar gemacht werden kann, die nicht in seinem Verfügungsbereich stehen (zB Nutzungsbedingungen diverser Social-Media-Kanäle wie Facebook, Youtube oder Instagram).

Ist der AUFTRAGNEHMER durch höhere Gewalt (zB Naturkatastrophen, Epidemien) oder sonstige nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird der AUFTRAGNEHMER den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse.

  1. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden soll. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten.

Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht hinsichtlich Personenschäden und hinsichtlich des Produkthaftungsgesetzes.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Eine Inbetriebnahme wird als konkludente Abnahme qualifiziert. Der Kunde muss seinen Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 UGB spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung nachkommen.

Vom Kunden reklamierte Mängel müssen vom AUFTRAGNEHMER nachgestellt und reproduziert werden können, damit dieser die Fehlfunktion nachvollziehen kann.

Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

  1. Schad- und Klagloserklärung

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen kann.

Der Kunde sichert zu, dass er alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte (unter anderem Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte) an den von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt.

Der Kunde hält den AUFTRAGNEHMER von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden gegenüber dem AUFTRAGNEHMER geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.

  1. Beiziehung von Erfüllungsgehilfen

Der AUFTRAGNEHMER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Erfüllungsgehilfen (iSd § 1313a ABGB) bedienen. 

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der AUFTRAGNEHMER wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.

  1. Selbständige Arbeitsverrichtung

Der AUFTRAGNEHMER verrichtet seine Arbeitsleistung selbstständig. Er ist nicht in die betrieblichen Strukturen des Kunden eingebunden und unterliegt keinen Weisungen. Er ist weder an eine bestimmte Arbeitszeit noch an einen bestimmten Arbeitsort, eine bestimmte Arbeitsfolge oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren gebunden. Das zeitliche Ausmaß zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bleibt seinem Ermessen überlassen. 

  1. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an den jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist der AUFTRAGNEHMER und der Kunde wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der AUFTRAGNEHMER und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

Der AUFTRAGNEHMER macht darauf aufmerksam, dass personenbezogene Daten des Kunden aufgrund berechtigter Interessen (im Sinne des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) für Werbezwecke verarbeitet werden können. Der Kunde kann dieser Datenverarbeitung für Werbezwecke widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

Abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 132 BAO, § 212 UGB) ist der AUFTRAGNEHMER nicht dazu verpflichtet, für den Kunden erstellte Werke aufzubewahren oder Back-Ups zu erstellen.

Nähere Regelungen zur Verarbeitung der Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden: https://www.bottermannvisuals.com/datenschutzerklaerung

  1. Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bei Ausschreibungen und Angebotserstellung

Konzepte, die nicht bereits nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, stellen Geschäftsgeheimnisse des AUFTRAGNEHMERS im Sinne des § 26b UWG dar und sind angemessen vom Kunden zu schützen.

Der (potentielle) Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese vom AUFTRAGNEHMER im Rahmen der Angebotserstellung präsentierten Inhalte außerhalb dieser Geschäftsbeziehung zu verwerten bzw verwerten zu lassen oder nutzen bzw nutzen zu lassen.

Möchte der (potentielle) Kunde in einem Folgeprojekt das Geschäftsgeheimnis des AUFTRAGNEHMERS verwerten, so bedarf es einer – in der Regel – entgeltpflichtigen Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS.

  1. Referenzklausel und Veröffentlichung im Showreel

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kunden heranzuziehen.

Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, von ihm geschaffene Werke für Werbezwecke zu verwerten. Dies umfasst insbesondere, dass seine Werke (auch online) im Show-Room des AUFTRAGNEHMERS veröffentlicht werden können.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERS.

  1. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Sofern eine einmalige Leistung geschuldet ist (Zielschuldverhältnis), endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erbringung der wechselseitig geschuldeten Leistungen. Bei Dauerschuldverhältnissen kann das Vertragsverhältnis bei Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum 31.3.; 30.6.; 30.9.; und 31.12. ordentlich gekündigt werden.

  1. Projektabbruch

Im Fall der Kündigung ist der Kunde berechtigt, die vom AUFTRAGNEHMER bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auf eigene Kosten selbst oder durch einen Dritten weiterentwickeln zu lassen. Der Kunde hat dem AUFTRAGNEHMER sämtliche erbrachten Leistungen in der Höhe des Wertes der bisherigen Leistungen abzugelten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen finanziellen Abgeltung zurückzubehalten.

  1. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend der Abänderung dieser AGB unberührt).

Der AUFTRAGNEHMER empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern.

Informationen gemäß § 5 ECG , § 25 Abs 5 MedienG und § 14 UGB:

Bottermann Visuals e.U.

Inhaber Gerhard Bottermann

Anschrift: Neumayrgasse 1 / Tür 28-29, 1160 Wien

Tel.: +43 676 4161102

E-Mail: office@bottermannvisuals.com

Unternehmensgegenstand: Technischer Transfer (Entwickeln, Kopieren und Überspielen) und Synchronisation

audiovisueller Produktionen, Überspielen auf Trägermaterial jeder Art sowie Be- und

Nachbearbeitung und digitale Bild- und Tongestaltung für Bewegtbild

UID-Nummer: ATU76246803

Firmenbuchnummer: FN 550290 a

Mitglied der österreichischen Wirtschaftksammer

RIS – Gewerbeordnung 1994 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.01.2021 (bka.gv.at)

(Jänner 2021)

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at.

Eine Kopie dieser AGB, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers